Arbeitsgebiete

Arbeitsrecht

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Da diese Materie für beide Parteien, besonders für den Arbeitnehmer, häufig von existentieller Bedeutung ist, steht zunächst der Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Ziel der Sicherung des Arbeitsplatzes im Vordergrund.

Sollten hierfür jedoch die Voraussetzungen nicht gegeben sein, werden die berechtigten Interessen der Mandantschaft konsequent beispielsweise im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt.

Bei folgenden Problemstellungen stehe ich Ihnen beispielsweise mit Rat und Tat zur Seite:

  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Mobbing
  • Wettbewerbsverbot
  • Kündigung in der Probezeit
  • Lohnkürzung/Lohnpfändung
  • Änderungskündigung
  • Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
  • Krankheit

Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht

Der Verkehrsunfall wird vollständig abgewickelt. Der Unfallschaden wird reguliert. Schadenersatz und Schmerzensgeld werden für den Mandanten eingefordert.

Hierzu gehört selbstverständlich der Schriftverkehr mit der jeweilig beteiligten Versicherung, aber auch die Koordination der anderen im Rahmen des Verkehrsunfalls tätigen Dienstleister (Sachverständiger/Werkstatt).

Die Vertretung im Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahrerflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Alkohol am Steuer) als Strafverteidiger sowie beim Bußgeld erfolgt außergerichtlich und bundesweit vor allen Amtsgerichten, gerade auch im Hinblick auf einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis.

Insofern erfolgt bei Bedarf selbstverständlich eine weitergehende Vertretung im verwaltungsrechtlichen Verfahren um den Führerschein und eine Beratung im Hinblick auf die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, sogenannter „Idiotentest“).

Mietrecht

In mietrechtlichen Angelegenheiten werden die Mieter oder Eigentümer bei Auseinandersetzungen aus dem Mietverhältnis beispielsweise bei Kündigung, Räumungsklage oder Mietminderung außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Rechtsanwalt Markus Nöbel vertritt u. a. eine große Immobilienfirma in zahlreichen Mietangelegenheiten und damit zusammenhängenden Rechtsfragen. Insbesondere im Bereich der zügigen Betreibung eines Räumungsverfahrens besteht langjährige Berufspraxis.

Für den Mieter wird der bestehende Mietvertrag hinsichtlich der sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten geprüft.

Vermieter werden bei einer rechtssicheren Erstellung des Mietvertrages beraten.

Unabhängig davon werden im Inkassobereich für Vermieter oder Verpächter zügig Aussenstände an Miete oder Pacht beigetrieben.

Problemstellungen aus Mietverhältnissen sind darüber hinaus z.B.:

  • Ruhestörung
  • Schimmel
  • Wasserschaden
  • Kaution
  • Nebenkosten/Betriebskosten
  • Mängel

Vertragsrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei vertraglichen Streitigkeiten. Umfassende Rechtsberatung bei der Erstellung von Verträgen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Prüfung folgender Verträge:

  • Versicherungsvertrag
  • Wettbewerbsrecht/wettbewerbsrechtliche Vertragsklauseln
  • Kfz-Kaufvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Franchisevertrag und Leasingvertrag
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag

Die verschiedenen Vertragsgestaltungsformen sind für Verbraucher, aber auch für Gewerbetreibende häufig schwer verständlich und kaum noch zu überblicken. Einerseits enthalten viele Verträge versteckte Klauseln, die sich zum Nachteil des Verbrauchers auswirken, andererseits verlieren Firmen oft durch unklar formulierte Verträge wichtige Rechtspositionen. Der Gesetzgeber hat hier einiges zum Schutz der Verbraucher getan. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten z.B. Kündigung, Anfechtung und Auslegung sind vielfältig. Gerade im Rahmen der europäischen Harmonisierung sind aber auch die Möglichkeiten des Gewerbetreibenden größer geworden, dies insbesondere im Bereich des Wettbewerbes.

Zwangsvoll­streckung und Forderungsinkasso

Wir vertreten Geschäftsleute und Privatpersonen im Rahmen der Beitreibung von offenstehenden Forderungen. Ziel ist eine zügige Titulierung der Forderung und Beitreibung der Aussenstände, wenn notwendig auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit folgenden Maßnahmen:

  • Mahnbescheid
  • Widerspruch
  • Vollstreckungsbescheid
  • Zwangsvollstreckungsauftrag
  • Abgabe des Vermögensverzeichnisses
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Lohnpfändung, Kontopfändung)
  • Antrag auf Haftbefehl
  • Verhaftungsauftrag
  • Drittschuldnerauskünfte

Die Angelegenheiten zur Zwangsvollstreckung werden neben Herrn Rechtsanwalt Markus Nöbel vorrangig von Rechtsfachwirtin Frau Julia Elz bearbeitet, die in diesem Bereich über langjährige Erfahrungen verfügt und erhebliche Erfolge vorweisen kann.